Zugtrupp (ZTr)

Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die taktisch-technische Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Im Einsatz richtet er eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten/Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten/Teileinheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten/Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.

Der Zugführer (ZFü) führt die ihm unterstellten Einheiten/Teileinheiten. Er bedient sich hierfür des Zugtrupps als Führungsinstrument zum Führen von Einheiten/Teileinheiten des THW. Ein Zugtrupp führt üblicherweise zwei bis fünf Einheiten. Im Ausnahmefall kann der Zugtrupp bis zu 7 Einheiten/Teileinheiten führen.

Die Stärke des Zugtrupps beträgt 1/1/2=4 (1 Zugführer, 1 Zugtruppführer und 2 Helfer). Der Zugtruppführer ist gleichzeitig stellv. Zugführer. Als Fahrzeug dient dem Zugtrupp ein Mannschaftstransportwagen (MTW). Die Geräteausstattung des Zugtrupps umfasst neben Kommunikations- und Führungsmitteln auch Geräte zur Verkehrssicherung, Ersterkundung sowie Mess-/Warngeräte für gefährliche Gase.

Zugtruppführerin

Magdalena Schauner

Dienststellungskennzeichen Zugtruppführer

Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich und als solcher stellvertretender Zugführer.

  1. Der Zugtruppführer ist für die Einsatzbereitschaft (personell und materiell) des Zugtrupps verantwortlich.
  2. Der Zugtruppführer sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps und überwacht deren Ausbildungsstand.
  3. Der Zugtruppführer hat im Einsatz für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben zu sorgen, die seinem Zugtrupp erteilt wurden.